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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Was gilt eigentlich als Behinderung?Einklappen

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX; § 3 BGG)

Alle Studierenden, die dieser Definition entsprechen, haben grundsätzlich Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Dies kann auf Menschen zutreffen, die körperliche Beeinträchtigungen (z.B. Einschränkungen der motorischen, sprachlichen, visuellen oder akustischen Fähigkeiten), chronische Krankheiten (z.B. Magen-Darm-Erkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), psychische Erkrankungen (z.B. Depression, Trauma, Schizophrenie) oder Teilleistungsstörungen(Legasthenie, Dyskalkulie) haben.

Welche Rechte habe ich als Studierende*r mit Beeinträchtigungen?Einklappen

Sie haben als Studierende mit Beeinträchtigungen die gleichen Rechte wie Ihre Kommiliton*innen. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz) wird in Deutschland ausgeschlossen, dass Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung Bildungschancen verschlossen bleiben. Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2008), die die Rechte von Menschen mit Behinderungen umfasst. Dort heißt es, dass Menschen mit Behinderungen „ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung [...] und lebenslangem Lernen haben“.

Welche Art der Unterstützung bietet becks an?Einklappen

Wir bieten Ihnen eine kostenlose, unabhängige und vertrauliche Beratung rund um das Thema „Studieren mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit“ –  vom Nachteilsausgleich über die Barrierefreiheit an der Universität Bayreuth hin zur Bewältigung Ihrer individuellen Herausforderungen im Studium. Gleichzeitig sehen wir uns als Vermittler für behinderte und chronisch kranke Studierende. Das bedeutet in der Regel, dass wir Ihnen die institutionellen Wege aufzeigen und im Ausnahmefall Ihre konkreten Interessen gegenüber Prüfungsämtern, Verwaltung o. ä. vertreten. Gemeinsam sehen wir, was wir tun können, um Ihnen ein chancengerechtes Studium an der Universität Bayreuth zu ermöglichen.

Wo finde ich Informationen zum Thema „Studium und Behinderung”?Einklappen

Auf den Seiten der Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung” (IBS) des Studentenwerks sowie auf der Homepage und Facebook-Seite von becks finden Sie zahlreiche, aktuelle Informationen. Durch den becks-Newsletter werden Sie über das Thema „Studium und Behinderung" an der Universität Bayreuth auf dem Laufenden gehalten.

Wann sollte ich Kontakt mit becks aufnehmen?Einklappen

Sie sollten frühestmöglich Kontakt mit uns aufnehmen, dann können wir Ihren Bedarf sowie eventuelle Unterstützungsmöglichkeiten wie Studienassistenzen, Nachteilsausgleiche oder auch einen Härtefallantrag besprechen können. Auch wenn Sie vorerst keinen Nachteilsausgleich oder ähnliches in Anspruch nehmen möchten, ist es sicher hilfreich, wenn wir Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen können.

In einer Lehrveranstaltung werden meine Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt – was kann ich tun?Einklappen

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit den Dozierenden und äußern Sie, wie diese die Lehre verbessern bzw. auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen können, z.B. durch die Verwendung ausreichend großer Schrift. Berücksichtigen Dozierende dies auch nach einem persönlichen Gespräch nicht und ergeben sich daraus für Sie maßgebliche Nachteile, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir klären gemeinsam, wie wir die Situation zusammen mit Ihnen und dem_der Dozierenden lösen können.

Gibt es eine Möglichkeit, mich an der Universität für einen Augenblick zurückzuziehen?Einklappen

Ja, diese Möglichkeit bietet der Raum der Stille. Sie finden ihn im ehemaligen Seminarraum 4 im Haus des Studentenwerks. Er ist von außen zugänglich und bietet Raum zum Durchatmen und zur Regeneration. Weiter Infomationen zum Raum der Stille finden Sie auch hier.
Im Sommer wie im Winter bietet auch der Ökologisch-Botanische Garten Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein Urlaubssemester beantragen möchte?Einklappen

Eine ärztlich attestierte Krankheit, die das ordnungsgemäße Studium für den Moment unmöglich macht, wird als Beurlaubungsgrund anerkannt. Für Urlaubssemester ist die Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth zuständig.

Wird mir aufgrund meiner Beeinträchtigung eine längere Studienzeit gewährt?Einklappen

Ja, bei absehbarer Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit dem zuständigen Prüfungsamt oder Studiendekan - gerne auch beratend mit becks - in Verbindung setzen. In der Regel werden Studienzeitverlängerungen gewährt, jedoch nicht präventiv, sondern es wird im Semester der vorgesehenen Höchststudiendauer jeweils ein weiteres Semester genehmigt.

Ich habe eine Beeinträchtigung und eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann man dies rückgängig machen?Einklappen

Nein. Trotz Schwerbehinderung und chronischer Krankheit gilt: einen Antrag auf Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung stellen, am besten direkt zu Beginn des Semesters bzw. Studiums.

Wo finde ich Informationen zu einem Studium oder Praktikum im Ausland? Einklappen

Bei allgemeinen Fragen zu einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt berät Sie das International Office der Universität Bayreuth. Informationen zur Barrierefreiheit von Hochschulen im (außer-)europäischen Ausland sowie Tipps, Links und Erfahrungsberichte und Foren zum Austausch finden Sie im Leitfaden.

Wo finde ich Gleichgesinnte und andere Betroffene mit denen ich mich austauschen kann?Einklappen

Der Arbeitskreis „Uneingeschränkt Studieren” setzt sich nicht nur für die Interessen der Studierenden mit Beeinträchtigungen ein, sondern soll auch eine Plattform für Erfahrungsaustausch, Beratung und freundschaftliche Hilfestellungen im Studium bieten. Neue Gesichter sind jederzeit gerne gesehen!

Wo kann ich mich über die Barrierefreiheit in Bayreuth informieren?Einklappen

Die Stadt Bayreuth hat einen umfangreichen Wegweiser für Menschen mit Behinderung herausgegeben, welcher als PDF-Download online und in gedruckter Version im Rathaus erhältlich ist. Hier finden sich Informationen und Kontaktadressen zu Ämter und Behörden sowie Beratungsstellen, betreutem Wohnen, Fahrdiensten, Pflege- und ambulanten Diensten, Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität, öffentlichen Behindertenparkplätzen, Lichtsignalanlagen, dem Blindenleitsystem, Euroschlüsseln und Behinderten-WCs.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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