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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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Mehrbedarfe im Studium

Ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe beziehen sich auf die Lehr-, Lern- und Prüfungssituationen des_der Studierenden im Studium. Hierunter fallen alle technischen Hilfsmittel, Studien- und Kommunikationsassistenzen, Mobilitätshilfen sowie zusätzliche Sach- und Unterstützungsleistungen. Sie können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII übernommen werden.

Nichtausbildungsgesprägte Mehrbedarfe können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem SGB II übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.jobcenter-bayreuth-stadt.de


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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