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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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Pflege und Assistenz

Oft müssen behinderte und chronisch kranke Studierende zusätzlich zu ihrem Studium ihre Pflege und persönliche Assistenz im Alltag organisieren:

Pflegeversicherung: Benötigt der_die Studierende in erheblichem Maße und für mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag, können möglicherweise Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Persönliches Budget: Das Persönliche Budget stellt eine Möglichkeit dar, selbst zu entscheiden, welche Hilfen für die individuellen Bedürfnisse am geeignetsten sind. Anstatt Sach- oder Dienstleistungen zur Teilhabe direkt durch den Rehabilitationsträger zu erhalten, wird hier das Budget ausgezahlt, um eigenverantwortlich Leistungen bei verschiedenen Trägern einzukaufen.

Landespflege- und Landesblindengeld: Landespflegegelder sollen den behinderungsbedingten Mehrbedarf ausgleichen - Sehbeeinträchtigte und Blinde können Landesblindengeld beziehen.

Weitere Informationen unter www.reha-servicestellen.de.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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