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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis spielt an der Universität zunächst einmal keine Rolle und ist – außer für die Nutzung der Behindertenparkplätze - nicht zwingend erforderlich. Die im Semesterticket enthaltenen Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel können Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl zurückerstattet werden. Für die Rückerstattung des Semestertickets wenden sich Studierende an die Studierendenkanzlei, bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis an das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Darüber hinaus haben Studierende, die Inhaber*in eines Schwerbehindertenausweises sind, einen Anspruch auf ein barrierefreies Wohnheimszimmer in den Wohnheimen des Studentenwerks.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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