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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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Studienfinanzierung

Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG berücksichtigt eine Behinderung oder chronische Krankheit bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern, das heißt, es kann ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt werden. Für behinderte und chronisch kranke Studierende besteht zudem die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer zu verlängern. Wird aufgrund des Auftretens einer Behinderung oder chronischen Krankheit während des Studiums ein Fachrichtungswechsel noch nach Beginn des vierten Semesters notwendig, kann das neu begonnene Studium wie ein Erststudium gefördert werden. Ebenfalls kann eine Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze (30 Jahre) gewährt werden, wenn eine Behinderung ursächlich für die späte Aufnahme der Ausbildung ist. Auch bei der Rückzahlung des Darlehensanteils wird eine Behinderung oder chronische Krankheit berücksichtigt.

Stipendien:

Behinderte und chronisch kranke Studierende können im Bewerbungsverfahren und bei der Leistungsberechnung Nachteilsausgleichsregelungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen hierzu erhält man am besten direkt bei den einzelnen Stipendiengebern. Ferner gibt es einige Stiftungen, die sich speziell der Förderung von behinderten und chronisch kranken Studierenden widmen.
Eine Auflistung dieser Stiftungen finden Sie in unserem Leitfaden.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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