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becks - Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

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Studienbeginn und Zulassung

Behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang über die Stiftung für Hochschulzulassung bzw. an einer Hochschule Sonderanträge stellen, die helfen sollen behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen.

An der Universität Bayreuth muss sich nur für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre B.Sc. über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) beworben werden.

Regelungen für HärtefälleEinklappen

Behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, können mit dem Härtefallantrag beantragen, innerhalb der Härtequote am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Sollten besondere gesundheitliche Umstände eine sofortige Zulassung erfordern, sind diese durch ein fachärztliches Gutachten zu belegen. Besondere gesundheitliche Umstände können unter anderem eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung sein, die eine längere Wartezeit unzumutbar machen, und/oder die Tatsache, dass gerade der gewählte Studiengang oder Studienort eine erfolgreiche (Wieder-)Eingliederung verspricht.

Erforderlich ist immer auch ein persönlicher Antrag, der die Motivation für das Gelingen des Studiums deutlich zum Ausdruck bringt. Die Rangfolge wird durch den Grad der persönlichen Härte bestimmt.

Zulassung mit NachteilsausgleichEinklappen

Falls kein Härtefall vorliegt, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Dies muss bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss geschehen. Im Wesentlichen können zwei Arten von Anträgen gestellt werden:

1. Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote:

Dieser Antrag ist zu stellen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Durchschnittsnote schlechter ist, als sie ohne Beeinträchtigung gewesen wäre. Neben einem fachärztlichen Gutachten ist auch ein Schulgutachten beizulegen, das darlegt, wie sich die persönliche Situation auf die Schulleistungen ausgewirkt hat und welche Note hätte erreicht werden können. 

2. Antrag auf Verkürzung der Wartezeit:

Dieser Antrag sollte dann gestellt werden, wenn der*die Studieninteressierte unverschuldet daran gehindert wurde das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben. Dies muss durch ein fachärztliches Attest sowie ein Schulgutachten glaubhaft gemacht werden. 

Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung:

Bei Studienplätzen, die über die zentrale Plattform hochschulstart.de vergeben werden, besteht für behinderte und/oder chronisch kranke Studierende die Möglichkeit die unten aufgeführten Sonderanträge zu stellen.
Den jeweiligen Anträgen sind beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse, ein detailliertes Schulgutachten sowie Atteste, die das jeweilige Anliegen belegen, beizufügen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf der Plattform.

Antrag auf Nachteilsausgleich (NC) - Sonderantrag E:Einklappen

Dieser Antrag kommt immer dann in Betracht, wenn die Abiturnote aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Krankheit schlechter ausgefallen ist, als sie ohne Beeinträchtigung gewesen wäre.

​Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) - Sonderantrag F:Einklappen

Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn der*die Studieninteressierte unverschuldet daran gehindert wurde, das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.

​Härtefallantrag (sofortige Zulassung zum Studium) - Sonderantrag D:Einklappen

Die Stiftung für Hochschulzulassung reserviert 2% der über die Plattform zu vergebenden Studienplätze für sog. Härtefälle, in denen eine sofortige Zulassung zum Studium erforderlich ist. Ein Härtefall kann im Einzelfall auch aufgrund einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit vorliegen. 

​Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienorts - Sonderantrag A:Einklappen

Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn triftige Gründe vorliegen, die die*den Studieninterssierte*n an einen bestimmten Studienort binden.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ulf Vierke

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